Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung (nach §20 SGB V, Prävention und Selbsthilfe) richtet sich an

  • gesunde Menschen, die Fragen zur Ernährung in bestimmten Lebenssituationen haben (z.B. Ernährung in der Schwangerschaft, Einführung der Beikost im Säuglingsalter, Ernährung im Alter)
  • Menschen mit leichtem Übergewicht, die dies ändern möchten
  • Menschen, die sich einfach über eine gesunde Ernährung informieren möchten, bzw. ihre momentane Ernährung auf den Prüfstand stellen möchten.

    Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer präventiven Ernährungsberatung. Für den Antrag benötigen Sie von mir vorab einen Kostenvoranschlag.
    Die Anzahl der Beratungstermine ist abhängig von Ihren individuellen Wünschen, Zielen und Fragen und wird mit Ihnen gemeinsam vereinbart.

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten der Diättherapie. Für die Beantragung der Kostenübernahme benötigen Sie von mir einen Kostenvoranschlag (bitte setzen Sie sich hierfür mit mir in Verbindung) und eine Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung.